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Neue Gebührenordnung (GOT) seit November 2022

Tierärzte in Deutschland rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Darin wurden 1999 Preise für alle Leistungen von der Bundesregierung festgelegt. Das Einhalten dieser Gebühren ist rechtlich verbindlich – ein Unterschreiten kann bestraft werden. Dabei darf – ähnlich wie beim Menschen – zwischen dem 1- und 3-fachen Satz abgerechnet werden. Seit 1999 gab es eine einmalige Erhöhung um 12% sowie die Einführung einer Notdienstgebühr – die Kosten der Praxisführung erhöhte sich in dieser Zeit um weit mehr als 20%, und das bei jährlich steigender Inflation.

Um dies auszugleichen und um es Praxisbesitzern zu ermöglichen ihren Mitarbeitern auch nur annähernd ein Gehalt zu zahlen, dass sie verdient hätten,  hat die Bundesregierung eine neue Gebührenordnung verabschiedet, die im November 2022 in Kraft getreten ist. Viele neue Leistungen sind enthalten – aber auch Preiserhöhungen, im Einzelfall von 30 – 40%. Hinweise zu neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) finden Sie hier.

Um diese Preiserhöhungen auszugleichen und den Tierarztbesuch weiterhin bezahlbar zu machen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können Geld für Ihr Tier z.B. auf ein Sparbuch oder -konto anlegen. Weiterhin können Sie eine Tierversicherung abschliessen. Auf was Sie bei einer Tierversicherung achten sollten hat die Bundestierärztekammer bereits 2019 zusammengefasst (bitte hier klicken: Hinweis der Bundestierärztekammer von 2019). Informationen finden Sie auch auf der Homepage von AniCura (bitte hier klicken)

Arzneimittelrecht

Es gelten neue Vorgaben für die Abgabe und Anwendung von Arzneimittel. Wichtige Punkte für Sie als Tierhalter erfahren Sie unter Apotheke  (bitte hier klicken)

Tierärztlicher Notdienst

Für Wiesbaden gibt es einen organisierten, wechselnden tierärztlichen Notdienst.

weitere tierärztliche Notdienste in Wiesbaden:

Tierärztliche Notdienste an Tierkliniken:

Tierärztliche Notdienste bei Augennotfällen: