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Ein wichtiger Teil der Praxis ist unsere tierärztliche Hausapotheke, wo wir die meisten Medikamente, die wir benötigen, für Sie vorrätig halten. An den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind strenge gesetzliche Auflagen geknüpft, die in der EU-Verordnung 2019/6 (VO 2019/6), dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) festgelegt sind.

Apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen vom Tierarzt nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung abgegeben werden. Eine ordnungsgemäße Behandlung heißt, dass das Tier „in angemessenem Umfang nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft untersucht worden ist und die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt selber kontrolliert wird".

Eine Abgabe von Medikamenten darf also nur für die vom behandelnden Tierarzt als behandlungsbedürftige Tiere und nur für den aktuellen Behandlungsfall erfolgen. Eine Abgabe ohne Untersuchung, z. B. an die Patienten anderer Tierärzte, ist auch mit einem Rezept gesetzlich verboten. Um den Behandlungserfolg zu kontrollieren müssen regelmäßige Kontrolluntersuchungen stattfinden (mindestens 2 x im Jahr). Die Menge der abgegebenen Medikamente darf den festgestellten Bedarf nicht überschreiten.

Einige Medikamente dürfen bei Hund, Katze oder Heimtier nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz nicht mehr verwendet werden. Wir bemühen uns für diese Medikamente Ersatzpräparate zu finden, leider ist dies nicht immer möglich.

Viele Antibiotika dürfen nur angewendet werden, wenn zuvor eine Laborprobe zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde.

Der Tierarzt darf apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur selbst an Tierhalter aushändigen oder in der tierärztlichen Hausapotheke nach seiner Anweisung an Tierhalter aushändigen lassen. Ein Versand ist nicht nur nicht möglich, sondern ausdrücklich verboten.

Zu den strengen Auflagen gehören auch genaue Regelungen wie Medikamente zu lagern sind. Dies wird von den zuständigen Behörden auch regelmäßig überprüft. Da eine solche Überprüfung bei Ihnen zu Hause nicht erfolgen kann, ist, um eine uneingeschränkte Wirksamkeit von Medikamenten zu gewährleisten, eine Rücknahme von Medikamenten, auch wenn sie nicht angebrochen sind, gesetzlich untersagt. Die Rücknahme von Medikamenten - auch wenn sie oft praktiziert wird -  ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 97 Abs 3 Arzneimittelgesetz (AMG) mit einer Geldbuße von bis zu € 25.000 bestraft werden kann! Medikamente dürfen nur zur Vernichtung vom Tierarzt zurückgenommen werden!

Impfungen spielen nicht nur bei uns selber, sondern auch bei unseren Patienten eine wichtige Rolle in der Prophylaxe (Vorbeugung) von Krankheiten. Leider reicht eine einmalige Impfung nicht aus. Fast alle Impfungen müssen nach 4 Wochen wiederholt werden um einen beständigen Schutz zu gewährleisten. Auch anschliessend sind Wiederholungsimpfungen erforderlich. Über die Abstände informieren wir Sie gerne, sie hängen vom Impfstoff und der individuellen Infektionsgefahr ab. Falls Sie dies wünschen, senden wir Ihnen gerne eine Erinnerung an fällige Nachimpfungen.

Bereits seit 1996 haben wir eine Terminsprechstunde um Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Selbstverständlich behandeln wir jederzeit Notfälle, möglichst ohne Wartezeit. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Sie und Ihr Tier wegen eines Notfalls warten lassen müssen, Sie wären in einem Notfall auch froh, wenn man zügig helfen kann.

Da mehrere Tierärzte gleichzeitig in der Sprechstunde arbeiten, werden die Patienten nicht immer in der Reihenfolge ihres Erscheinens in der Praxis aufgerufen und behandelt.

Wartezeiten können natürlich entstehen, wenn sich erst während der Behandlung ergibt, dass aufwändigere Untersuchungen als geplant durchgeführt werden müssen. Nicht immer kann diese weiterführende Diagnostik auf einen neuen Termin verschoben werden. Auch hier bitten wir um Verständnis.

Termine können Sie gerne telefonisch oder nach einer Behandlung persönlich ausmachen. Hier können wir am flexibelsten reagieren und Ihnen den frühestmöglichen Termin beim gewünschten Tierarzt anbieten. Auch kann im persönlichen Gespräch die erforderliche Länge des Termins bestimmt werden. Ist das Telefon besetzt, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht. Wir rufen so bald wie möglich zurück. Bei E-Mail-Anfragen kann es hier zur deutlichen Verzögerung der Beantwortung kommen.

Mittwoch morgens führen wir eine ambulante Pferde-Augensprechstunde durch. Für die Untersuchung sollte das Pferd in einem abgedunkelten Raum / Stall o.ä. stehen. Leider ist es uns nur möglich eine begrenzte Anzahl Pferde an diesem Tag zu untersuchen. Gerne können Sie jedoch mit Ihrem Pferd zu uns kommen. Die Untersuchung findet auf unserem Hof in der Regel im Hänger statt.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Gerne würden wir die Zeit dann nutzen um anderen Patienten zu helfen!

Wir haben zur Erleichterung der Planung und um die beste Versorgung der Patienten zu gewährleisten feste Operationszeiten. Unser OP-Team ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags für Sie da. Notfälle werden selbstverständlich auch außerhalb unserer OP-Zeiten versorgt.

Leider ist die Dauer einer Operation nicht immer genau vorhersehbar. Daher kann es zu Verschiebungungen und Verzögerungen kommen. Wir bitten wir um Verständnis wenn wir Ihren Termin nicht minutengenau einhalten können. Hier muß die Gesundheit unserer Patienten immer vorgehen. Sicherlich sind Sie auch froh wenn wir uns für die Operation Ihres Tieres die erforderliche Zeit nehmen.

Grundsätzlich entlassen wir Patienten nach einer Operation erst wenn sie wach und gehfähig sind - Sie würden Ihr Kind auch nicht in Narkose aus dem Krankenhaus nach Hause nehmen. Die Dauer der Aufwachphase ist individuell sehr unterschiedlich und nicht immer voraussehbar. Gerne wollen wir uns auch die Zeit nehmen und ein ausführliches Entlassungsgespräch mit Ihnen führen. Bitte planen Sie immer Zeit für die Aufwachphase und das Entlassungsgespräch mit ein!

Wir bitten um sofortige Zahlung bar, per ec- oder Kreditkarte. Auch bei Vorliegen einer Kranken- oder OP-Versicherung für Ihr Tier bitten wir Sie die Rechnung im Anschluss an die Untersuchung oder Behandlung zunächst selber bezahlen. Das Geld erhalten Sie von der Versicherung zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass wir für Berichte an Ihre Versicherung eine Gebühr entsprechend der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) berechnen. Bitte klären Sie ab ob Ihre Versicherung die Kosten dieser Berichte übernimmt!

Auch eine Ratenzahlung ist möglich. In diesem Fall muss eine Bonitätsprüfung erfolgen, wir benötigen daher Ihr Geburtsdatum, einen gültigen Personalausweis und, bei ausländischen Mitbügern, eine gültige Meldebescheinigung. Wir arbeiten mit der Verrechnungsstelle BFS health finance GmbH zusammen. Ihre Rechnung wird nach unseren Angaben von BFS übernommen und direkt an Sie versandt. Mit den individuellen BFS-Teilzahlungsangeboten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschbehandlung bequem per Teilzahlung zu finanzieren. Mehr Informationen erhalten Sie unter:  "www.bfs-health-finance.de"

Die Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen ist die „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT). Die GOT dient der Qualitätssicherung und der Transparenz bei der Rechnungsstellung. Sie ist für alle Tierärzte verbindlich und darf weder unter- noch überschritten werden. Informationen zur Gebührenordnung für Tierärzte finden Sie unter:  "https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/"